Die Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes bringt – wie zu erwarten war – nur wenige inhaltliche Änderungen. Noch geringfügiger erweisen sich eventuelle Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb. Die neuen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten etwa dürften für das geschulte Personal im Abfallmanagement keinen besonderen Erkenntnisgewinn mit sich bringen. Spürbar von den Neuerungen betroffen wären lediglich Krankenhauskioske, sofern sie elektronische Zigaretten und/oder Tabakerhitzer verkaufen, da sie hierdurch gesetzlich als Annahmestelle für Altgeräte dieser Art gelten.
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